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Allgemeine Geschäftsbedingung

TRANSPORTANFRAGE!

Anfrage in Bezug auf Transporte & Umzüge jeder Art, wir haben die richtige Lösung.

Wir transportieren rasch und günstig in alle angrenzenden EU-Länder.

 

 

SCHNELL & GÜNSTIG!

PREISAUSKUNFT!

Sie haben eine Frage bezüglich eines Transportpreises? Dann Rufen Sie uns an!

 

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen bzw. der Beförderungs- und Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport in der nach der jeweiligen Kundmachung in der Wiener Zeitung geltenden Fassung.
Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Geschäftsbedingungen, welche einen fixen Vertragsbestandteil darstellen.
Die Firma Funkexpress Ges.m.b.H. führt den Transport bzw. die Übersiedlung ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen durch:
Aufträge können telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax erteilt werden.
Preise und Tarife wurden vor Auftragserteilung bekannt gegeben.
Pauschaltarife werden im vorhinein mit unserer Disposition vereinbart, bei Anwendung von Stunden- oder Kilometertarifen wird die Dauer bzw. die Anzahl durch den Fahrer oder Partieführer ermittelt. Die Anfahrt wird gegebenenfalls gesondert ausgewiesen.
Bei Stornierung des Transportauftrages bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt werden keine Gebühren verrechnet, nach dieser Frist werden ein Drittel des Pauschal- oder Kilometertarifs bzw. 3 Stunden des jeweiligen Partietarifs zur sofortigen Zahlung fällig.
Das Transportgut ist durch uns bis zu einem Höchstbetrag von € 7.300,- versichert. Bei einem höheren Wert kann auf Wunsch eine Mehreindeckung zum Preis von 7 % vom Warenwert vorgenommen werden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Güter, welche vom Auftraggeber selbst verpackt, verladen oder verbracht worden sind.
Transportschäden müssen, wenn sichtbar, am Lieferschein vermerkt und vom Fahrer/Partieführer quittiert werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich vorzubringen.
Übersiedlungen sowie Transportaufträge sind prinzipiell nach Abschluss der Arbeiten in bar oder per Euroscheck (max. € 190,- je Scheck!) beim Fahrer/Partieführer zu begleichen, welcher inkassoberechtigt ist. Bei Nichteinhaltung ist selbiger berechtigt, Transportgütern, deren Zeitwert der Rechnungssumme entspricht, zurückzuhalten bzw. als Sicherstellung einzubehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Stammkunden mit Sammelrechnung. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Mahnspesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 14% berechnet und ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt. Die dadurch anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.